Kinderschutz und Kinderrechte

Das Gemeindeamt Höchst ist als Träger für die öffentlichen Kleinkind- und Kinderbetreuungseinrichtungen in Höchst verantwortlich.
Mit dem Kindergarten Oberdorf, Kindergarten Unterdorf, Kindergarten Kirchdorf, dem Kinderhaus Schlossergasse und dem Kinderhaus
im KinderCampus betreuen unsere etwa 60 Mitarbeiter*innen über 300 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. 

Das Kind und das Wohl der Kinder stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir sehen es als unseren Auftrag, Kindern einen sicheren
Ort zu bieten sowie ihre Rechte zu wahren, sie zu schützen und ihnen gute Entwicklungsräume zu anzubieten. 

Kinder haben ein Recht darauf, dass sie vor Gewalt und anderen Gefährdungen geschützt werden. 

Wir beziehen aktiv Stellung zum Schutz von Kindern und deren Rechten, indem wir eine klare Haltung gegen Gewalt und Grenzüberschreitungen
in jeglicher Form vertreten.

Kinderrechte als Grundlage für den Kinderschutz

Von der UN-Kinderrechtskonvention wurden 42 Kinderrechte definiert. Im Jahr 2011 wurden diese Kinderrechte in die österreichische Verfassung aufgenommen.

Das ABGB hält mit §137 des das Gewaltverbot in der Erziehung ganz klar fest: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides und sexueller Missbrauch sind verboten.“

Diese Rechte für Kinder bilden für uns die Basis für den Kinderschutz in Höchst. 

Bewusste Haltung und Grundsätze

Wir haben unsere allgemeinen Grundsätze in Bezug auf Kinder, Erziehungsberechtigte und unsere Mitarbeiter*innen in unserer pädagogischen
Konzeption sowie im institutionellen Schutzkonzept festgehalten, in deren Fokus der Schutz des Kindes steht. 

 Maßnahmen für den Kinderschutz 

Zur aktiven Gewaltprävention und einer transparenten Mitteilungskultur haben wir folgende Maßnahmen für den Kinderschutz ergriffen:

  • Entwicklung eines Institutionellen Schutzkonzeptes
  • Erstellung eines Krisenhandbuches
  • Regelmäßige Impulse unserer Mitarbeitenden
  • Festlegung des Beschwerdemanagements 

Handlungsleitfaden

Es kann trotz etablierter Schutzmaßnahmen zu Vorfällen kommen - bei denen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt - die unsere volle
Aufmerksamkeit erhalten und wir auf unser Krisenhandbuch sowie klare Handlungsleitfäden zurückgreifen. 

Für Erziehungsberechtigte und Beobachter*innen gibt es die Möglichkeit, Vermutungen und Beobachtungen direkt an uns zu melden: 

kinderschutz@hoechst.at

Fallmanagement-Unterlagen für Pädagog*innen:

Downloads

Poster Kinderrechte Unicef

Weblinks

Kinderschutzzentren Österreich
Unicef – Kinderrechte
Unicef – Kinderrechte erklärt für Kinder